Als Liquidsteuer wird die Tabaksteuer bezeichnet, die ab dem 01. Juli 2022 auf alle Flüssigkeiten erhoben wird, die zur Benutzung in einer E-Zigarette gedacht sind. Sie wurde mit dem am 10. August 2021 verabschiedeten Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) eingeführt. Im Gesetz werden E-Zigaretten als “Substitute für Tabakwaren” definiert.
Entscheidend für die Besteuerung ist der Verwendungszweck. Dieser ergibt sich bereits durch den Ort des Verkaufs (z.B. in einem Dampferladen).
Ab dem 01. Juli 2022 beträgt die Steuer 0,16€ pro Milliliter und wird bis zum Jahr 2026 wie folgt erhöht:
01. Januar 2024: 0,20€/ml
01. Januar 2025: 0,26€/ml
01. Januar 2026: 0,32€/ml